SBASE wird EPSON Partner und fokussiert sich auf die neuen TSE EPSON Modelle

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Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung [TSE] | Sicherheitsmodul Kassen

Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen [BSI]

 
Alle Informationen rund um die "zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung" (kurz: TSE) an elektronischen Registrierkassen. Wir erläutern Ihnen in aller Kürze was Sie wissen müssen.
Mit dem Gesetz der Kassensicherungsverordnung und immer wieder neuen technischen Richtlinien soll bis zum 01.01.2020 jedes Kassensystem in Deutschland ein Sicherheitsmodul in Form eines Chips gemäß der technischen Richtlinie TR-03153 und TR-03116 besitzen (i. S. d. § 146a AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV). Das bedeutet, dass alle GoBD fähigen Kassensysteme auf diesen neuen Standard umgerüstet werden müssen. Das sind im Normalfall alle Kassensysteme, die spätestens ab dem 01.01.2017 verkauft worden sind. Der Stichtag / Termin 01.01.2020 wird nicht verschoben. Die Finanzverwaltung ist fest daran interessiert, den genannten Termin wahrzunehmen.
 
Generell gilt: Die Nichteinhaltung oder etwa das Weiterarbeiten mit einer Kasse ohne technische Sicherheitseinrichtung ist ab dem 01.01.2020 nicht gestattet und ist mit empfindlichen Strafen behaftet.
 
Nichtbeanstandungsregelung Kasse
Am 05.11.2019 wurde die "Nichtbeanstandungsregelung" für Kassensysteme im Bundesfinanzministerium beschlossen, da der Zeitdruck für den Fachhandel und die Hersteller stetig wächst, da die Sicherheitsmodule bis dato noch nicht erhältlich sind. Eine Nichtbeanstandungsregelung für Kassensysteme in Bezug auf die TSE bedeutet, dass Betriebe, die vor dem 31.12.2019 bei einem Kassenhändler einen Auftrag zur Umrüstung oder die Bestellung eines neuen Kassensystems veranlasst haben, bis zum 30.09.2020 ohne Strafe auskommen. Dies gilt allerdings nur für Aufträge, die vor dem 31.12.2019 erteilt werden!
 
"Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. (...)"
 
Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig um eine Umrüstung bzw. ein entsprechend neues Kassensystem zu kümmern. Es wird deutschlandweit Lieferengpässe bei allen Herstellern und Fachhändlern geben.
 
Wichtig:
Die "Nichtbeanstandungsregelung" ist von der "Übergangsregelung" zu unterscheiden. Die Übergangsregelung besagt gemäß Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO, dass Kassensysteme, die der GDPdU entsprechen (Kassensysteme, die vor 2017 verkauft worden sind) und bauartbedingt nicht umrüstbar sind eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2022 bekommen, auf die technische Sicherheitseinrichtung  umzurüsten. Danach müssen diese Kassen auch endgültig durch eine neue POS Registrierkasse ausgetauscht werden.
 
Die SBASE ERP Software UG arbeitet Aktuell an der Fertigstellung der TSE Schnittstelle für die EPSON Bon Drucker in Verbindung mit SBASE POS.

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